Projektdetails
Den Ausgangspunkt sollen dabei die Zusicherungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 bilden (insb. Art. 24, der die Vertragsstaaten verpflichtet, behinderten Menschen ein integratives/inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten [Anmerkung: der authentische englische Vertragstext lautet „an inclusive education system“ und wurde ursprünglich als bloß „integratives Bildungssystem“ in die deutsche Fassung übertragen. Eine Korrektur wurde für Österreich mit BGBl. I Nr. 105/2016 auf den Wortlaut „inklusives Bildungssystem“ vorgenommen]). Im Rahmen des Dissertationsprojekts soll die rechtliche Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention in der Folge näher ausgeführten Zielsetzungen dieser Bestimmung im österreichischen Schul-, Hochschul- und Universitätsrecht untersuchen, somit vollumfänglich darstellen und, wo erforderlich Lücken identifizieren und neue oder weiterführende Regelungsbedarfe identifizieren sowie dafür konkrete Lösungsvorschläge und Wege zu einer Implementierung dieser Lösungsvorschläge erarbeiten. Im Pflichtschulbereich bietet
das Schulrecht über den Sonderpädagogischen Förderbedarf Ansatzpunkte. Für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen (Sekundarstufe II) sind entsprechende Regelungen a priori nicht identifizierbar. Erst im Bereich des Zuganges zum tertiären Bildungsbereich finden sich im Hochschulgesetz sowie im Universitätsgesetz Regelungen, die auch auf z. B.
Studienberechtigungsprüfungen anwendbar sein könnten. Auch haben Studierende mit einer Behinderung Anspruch auf eine (verpflichtende) Modifikation der Curricula, insoweit das
Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar bleibt. Daneben bestehen Regelungen, die im Verlauf des Studiums ausdrücklich einen Anspruch statuieren auf eine abweichende
Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. Ob und
inwieweit diese bestehenden Regelungen für bzw. Ansprüche von Menschen mit einer Behinderung hinlangen für die Verwirklichung des angestrebten inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen bzw. für ein lebenslanges Lernen wird im Projekt zu untersuchen und zu beurteilen sein.
Es ergeben sich daher zwei miteinander verwobene Forschungsfragen: Erstens die Frage nach der
Bestandsaufnahme bzw. Befundung des vorhandenen Rechtsbestandes zur Umsetzung der oben genannten Anliegen der Behindertenrechtskonvention und zweitens die Frage nach offenen Notwendigkeiten und konkreten Möglichkeiten zur Fortschreibung des Rechtsbestandes zur weiteren Umsetzung der Zielsetzungen der Behindertenrechtskonvention. Eine Einschränkung der zu untersuchenden Rechtsbereiche bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten, sollte sich im Zuge der
Projektarbeit ergeben, dass die angestrebte Dissertation dadurch zu umfangreich werden würde.