Projektdetails
Svecnic, Erich; Mag. / BIFIE Graz
Kolleritsch, Kornelia; BEd MA
Kopp-Sixt, Silvia; ILn MA BEd Prof.
Kolleritsch, Kornelia; MA BEd Prof.
Kopp-Sixt, Silvia; MA BEd
Die forschungsleitende Fragestellung lautet:
Welchen Beitrag leisten Pädagogische-Praktische Studien zur Entwicklung überfachlicher-personenbezogener Kompetenzen?Davon abgeleitet versteht sich das Forschungsprojekt als Qualitätsinitiative in der Hochschullehre, in dem es der weiterführenden Fragestellung nachgeht, welche persönlichkeitsbildenden Prozesse sich auf der Basis der Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Hochschullehre im Kontext der PädagogInnenbildung NEU sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pädagog/innen modellieren lassen.
Die Fragestellung des Forschungsprojekts lautet folgend: Welche Lerneffekte ergeben sich nach Durchführung von Praxisforschungsprojekten zu subjektiv relevanten Schwerpunkten im Rahmen der Pädagogisch-Praktischen Studien auf Studierendenseite?
Im Rahmen des Forschungsprojekts werden quantitative und qualitative Forschungsmethoden kombiniert eingesetzt. Studierende werden befragt, wobei sich die Fragebögen aus geschlossenen und offenen Fragen zusammensetzen. Die Auswertung erfolgt einerseits mittels deskriptiver Analyseverfahren unter Verwendung entsprechender Software und andererseits mit inhaltsanalytischen Verfahren. Zusätzlich wird eine moderierte Gruppendiskussion mit den Hochschullehrenden des dritten, vierten und fünften Semesters durchgeführt. Die Ergebnisse der Fragebogenerhebung der Studierenden des Wintersemesters 2015/16 fließen in die Entwicklung des Interviewleitfadens ein. Die Gruppendiskussion wird inhaltsanalytisch ausgewertet. Es werden Erkenntnisse abgeleitet, die zur zunehmenden Professionalisierung von Studierenden sowie zur Implementierung forschungsgeleiteter Praktika in der PädagogInnenbildung NEU beitragen. Die Ergebnisse der Studie werden angemessen dokumentiert und publiziert.
In der Verlängerung des Forschungsprojektes fließen die Resultate der Datenerhebungen im Studienjahr 2015/16 ein. Folgende forschungsleitende Fragen sollen die ursprünglichen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen klären:
– Welche konkreten Vorgehensweisen beschreiben Studierende in Bezug auf ihr forschungsmethodisches und didaktisch-methodisches Vorgehen im Zuge der Durchführung ihrer Praxisforschungsprojekte?
-Welche Ergebnisse werden von Studierenden im Rahmen der Praxisforschungsprojekte erhoben?
– Inwieweit werden im Rahmen der Praxisforschungsprojekte erworbene Kompetenzen in anderen situativen Kontexten angewandt? (Transferhypothesen; Fichten&Meyer, 2014)
-Inwieweit sind die im Rahmen der Praxisforschungsprojekte erworbenen Kompetenzen dauerhaft und nachhaltig wirksam? (Stabilitätshypothes; Fichten&Meyer, 2014)
– Welche gegebenen Unterstützungsmaßnahmen, Bedingungen bzw. Adaptionen des Konzepts sind bzw. wären aus Studierendenperspektive für die persönliche Kompetenzentwicklung der Studierenden förderlich?
Im Rahmen der Verlängerung des Forschungsprojektes werden die Daten nach „mixed methods“ erhoben.
Ausgehend von der theoretischen Grundlegung nach Fischer (2008), die fünf verschiedene Stile des Mentorings postuliert, das sind Letting go, Active listening, Advising, Prescribing und Cooperating, als auch dem Mentoring Style Inventory der Southeast Ohio Teacher Development Collaborative (2013), das vier Dimensionen umfasst, das sind Directiveness, Collaborativeness, Convergence, Openess, ist es Ziel des Forschungsvorhabens, ein Inventar in deutscher Sprache zu entwickeln, das als standardisiertes evidenzbasiertes diagnostisches Hilfsmittel objektivierte Feedbackmöglichkeiten für die handelnden Personen in Mentoringprozessen bietet. Das Inventar sollte das Potential haben, wesentliche Dimensionen des Mentorings zu identifizieren und eine Diagnose des Ausprägungsgrades einzelner Stile zu ermöglichen. Es wird dadurch zu kritischer Selbstreflexion angeleitet und so zu einem differenzierten reflexiven Dialog zwischen Mentorinnen bzw. Mentoren und Mentees angeregt.
Das Forschungsdesign ist quantitativ angelegt (multivariate quantitative Analysen mit dem Schwerpunkt auf Faktoren- und Clusteranalyse), wird aber durch die Beantwortung offener Fragen durch qualitative Auswertungen ergänzt. Die Stichprobe setzt sich aus Praxislehrer/innen, Mentorinnen bzw. Mentoren aller drei Pädagogischer Hochschulen, KPH Graz – PHSt – PHB, sowie Studierenden derselben zusammen.
Die Ergebnisse sind vor dem Hintergrund der PädagogInnenbildung NEU als besonders aktuell und relevant anzusehen, da Mentorinnen und Mentoren in Ausbildung und Induktion eine zukunftsweisende Schlüsselrolle einnehmen werden. In ihrer Funktion und in ihrem Aufgabenspektrum sind entscheidende Entwicklungspotenziale für Schule und Unterricht sowie Personal und Bildungsorganisation verankert. Das entwickelte Instrumentarium und die Erkenntnisse dieses Forschungsprojekts können darüber hinaus für weitere Forschungszwecke im Bereich des Mentorings Verwendung finden.
Die vorliegende Studie soll Unterschiede im Arbeitsverhalten (kognitive Fähigkeiten, Multitasking, Stressbewältigung, Resilienz) abhängig von der Persönlichkeit (Big 5) untersuchen.
Den Ausgangspunkt sollen dabei die Zusicherungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 bilden (insb. Art. 24, der die Vertragsstaaten verpflichtet, behinderten Menschen ein integratives/inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten [Anmerkung: der authentische englische Vertragstext lautet „an inclusive education system“ und wurde ursprünglich als bloß „integratives Bildungssystem“ in die deutsche Fassung übertragen. Eine Korrektur wurde für Österreich mit BGBl. I Nr. 105/2016 auf den Wortlaut „inklusives Bildungssystem“ vorgenommen]). Im Rahmen des Dissertationsprojekts soll die rechtliche Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention in der Folge näher ausgeführten Zielsetzungen dieser Bestimmung im österreichischen Schul-, Hochschul- und Universitätsrecht untersuchen, somit vollumfänglich darstellen und, wo erforderlich Lücken identifizieren und neue oder weiterführende Regelungsbedarfe identifizieren sowie dafür konkrete Lösungsvorschläge und Wege zu einer Implementierung dieser Lösungsvorschläge erarbeiten. Im Pflichtschulbereich bietet
das Schulrecht über den Sonderpädagogischen Förderbedarf Ansatzpunkte. Für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen (Sekundarstufe II) sind entsprechende Regelungen a priori nicht identifizierbar. Erst im Bereich des Zuganges zum tertiären Bildungsbereich finden sich im Hochschulgesetz sowie im Universitätsgesetz Regelungen, die auch auf z. B.
Studienberechtigungsprüfungen anwendbar sein könnten. Auch haben Studierende mit einer Behinderung Anspruch auf eine (verpflichtende) Modifikation der Curricula, insoweit das
Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar bleibt. Daneben bestehen Regelungen, die im Verlauf des Studiums ausdrücklich einen Anspruch statuieren auf eine abweichende
Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. Ob und
inwieweit diese bestehenden Regelungen für bzw. Ansprüche von Menschen mit einer Behinderung hinlangen für die Verwirklichung des angestrebten inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen bzw. für ein lebenslanges Lernen wird im Projekt zu untersuchen und zu beurteilen sein.
Es ergeben sich daher zwei miteinander verwobene Forschungsfragen: Erstens die Frage nach der
Bestandsaufnahme bzw. Befundung des vorhandenen Rechtsbestandes zur Umsetzung der oben genannten Anliegen der Behindertenrechtskonvention und zweitens die Frage nach offenen Notwendigkeiten und konkreten Möglichkeiten zur Fortschreibung des Rechtsbestandes zur weiteren Umsetzung der Zielsetzungen der Behindertenrechtskonvention. Eine Einschränkung der zu untersuchenden Rechtsbereiche bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten, sollte sich im Zuge der
Projektarbeit ergeben, dass die angestrebte Dissertation dadurch zu umfangreich werden würde.