Projektdetails
Der Prozess der Inklusion stellt gewissermaßen eine Spezifizierung und Modernisierung der Menschenrechte dar und verweist exemplarisch anhand von Menschen mit Beeinträchtigungen auf den universellen Anspruch dieser Normen. Menschen- und Bürger*innenrechte sind nicht verhandelbar und stehen niemals zur Disposition. Dementgegen stehen empirische Erfahrungen im Alltag: Menschen mit Beeinträchtigungen – ob sichtbar oder nicht – werden häufig entgegen ihren zugesicherten Ansprüchen auf Autonomie und Partizipation diskriminiert und erfahren sich als reduziert. Die volle Ausübung von Freiheitsrechten liberaler Demokratien ist für betroffene Personen häufig nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen und gegen Widerstand möglich. Dies trifft ganz besonders auf vulnerable Personen zu, die aufgrund einer Reduzierung (auf ein Merkmal), nicht als Personen wahrgenommen werden.
Auf Basis eines breiten Inklusionsverständnisses wird die Frage des theoretischen Zusammenhangs von ›Zivilem Ungehorsam‹ und ›Inklusion‹ beforscht. Dabei wird insbesondere der bildungstheoretische ›Wert‹ untersucht, und anhand von alltäglichen und institutionellen Diskriminierungen exemplifiziert. Methodisch handelt es sich um eine systematisch-historische Forschung, die neben den beiden Theoriefamilien (ziviler Ungehorsam, Inklusion) insbesondere auf emanzipatorische Bildungstheorien, Menschenrechte und den kritischen Personalismus rekurriert. Die Praxisbeispiele dienen lediglich als ›Anker‹ und haben lediglich heuristische Bedeutung. Das zentrale Erkenntnisinteresse besteht in der bildungstheoretischen Reformulierung des ›Zivilen Ungehorsams‹ als Artikulation ›Aktiver Bürger*innenschaft‹ im gesellschaftlichen Prozess der sozialen Inklusion und den Zusammenhängen im Hinblick auf die Entwicklung personaler Identität (Selbst).
Ausgehend von den Erkenntnissen des Forschungsprozesses wird versucht, das Projektthema auch schulisch abzubilden. Durch Verortung im Lehrplan wird anhand einer Unterrichtssequenz das Thema für Schüler*innen der Sekundarstufe zugänglich gemacht und diese dadurch in zwei politisch-pädagogische Konzepte eingeführt. Neben Teilkompetenzen hat diese Sequenz insbesondere Bildungsbedeutung und unterstützt das Bestreben ›Aktiver Bürger*innenschaft‹ in doppelter Hinsicht: Einmal auf Seiten der Lehrer*innen, die durch die Etablierung dieses Unterrichtsthemas eigene Kompetenzen weiterentwickeln und zum anderen seitens der heranwachsenden Generation. Dazu stehen neben einer Unterrichtsplanung sowie deren Vor- und Nachbereitung auch verschiedene Materialien und Hintergrundinformationen zur Verfügung (Handreichung).