Projektdetails
Beratungsleitfaden
Fortbildungseinheiten
Video-Clips
A coaching manual on inclusion
Training modules
Video-Clips
Zu der o. a. Fragestellung versuchen die beiden Autoren ihre bisherigen Arbeiten (z. B. Schneider 2018; Köpfer 2017) weiterzuführen sowie kooperativ theoretische und empirische (rekonstruktive) Perspektiven zu verschränken, um Aneignungsprozesse von Raum im Kontext von Inklusion machttheoretisch zu bearbeiten. Dadurch werden auch ethisch-anthropologische Fragestellung virulent, die bisher vor allem aus der Allgemeinen Erziehungswissenschaft (z. B. Löw/Ecarius 1997; Lippitz 2003; Priem 2004; Nolda 2006) heraus verhandelt wurden: z. B. die aktuelle Frage nach den Denkfiguren von Fremdheit und Alterität (z. B. auch die kritische Arbeit von Singer 2018). Dadurch erhoffen sich die Autoren (pädagogische) Praxis hinsichtlich ihres räumlichen Aspekts ebenso akzentuieren zu können, wie ›Macht‹ im Zusammenhang mit inklusiven schulischen Prozessen zu perspektiveren.
Dabei werden Kinder und Jugendliche als Subjekte dieser Praxen besonders betont, sodass die Rekonstruktion ihrer Perspektive auf diese Vorgänge im schulpädagogischen Feld im Fokus der Interesses steht. Insofern werden schon bestehende partizipative Forschungen (z. B. Budde/Offen/Heynoldt 2014; Geschwendt 2017) weitergeführt und – nunmehr mit Fokus auf Macht und Raumaneignung – gewissermaßen ›neu‹ (methodisch und kontextuell) ausgerichtet. Dieses Spannungsfeld schulischer Integration/Inklusion wird außerdem – darauf wird ein besonderer Fokus gelenkt – in enger Verzahnung von Theorie und Empirie und deren Interdependenzen beforscht. Gerade die gemeinsame ›Nutzung‹ (als Integration in das gemeinsame Anliegen) der großen ›Forschungstraditionen‹ scheint den Projektleitern eine immense und zwingend zu schließende Leerstelle inklusionspädagogischer Forschung zu sein. Was in der Allgemeinen Erziehungswissenschaft mühsam (z. B. in den sog. Wittenberger Gesprächen: etwa Schäfer/Thompson 2014) geleistet wurde (und wird), steht in der noch relativ jungen Inklusiven Pädagogik aus. Dies paradigmatisch an der o. a. Fragestellung zu zeigen, soll den Forschungsprozess im allgemeinen ›führen‹.
Der Prozess der Inklusion stellt gewissermaßen eine Spezifizierung und Modernisierung der Menschenrechte dar und verweist exemplarisch anhand von Menschen mit Beeinträchtigungen auf den universellen Anspruch dieser Normen. Menschen- und Bürger*innenrechte sind nicht verhandelbar und stehen niemals zur Disposition. Dementgegen stehen empirische Erfahrungen im Alltag: Menschen mit Beeinträchtigungen – ob sichtbar oder nicht – werden häufig entgegen ihren zugesicherten Ansprüchen auf Autonomie und Partizipation diskriminiert und erfahren sich als reduziert. Die volle Ausübung von Freiheitsrechten liberaler Demokratien ist für betroffene Personen häufig nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen und gegen Widerstand möglich. Dies trifft ganz besonders auf vulnerable Personen zu, die aufgrund einer Reduzierung (auf ein Merkmal), nicht als Personen wahrgenommen werden.
Auf Basis eines breiten Inklusionsverständnisses wird die Frage des theoretischen Zusammenhangs von ›Zivilem Ungehorsam‹ und ›Inklusion‹ beforscht. Dabei wird insbesondere der bildungstheoretische ›Wert‹ untersucht, und anhand von alltäglichen und institutionellen Diskriminierungen exemplifiziert. Methodisch handelt es sich um eine systematisch-historische Forschung, die neben den beiden Theoriefamilien (ziviler Ungehorsam, Inklusion) insbesondere auf emanzipatorische Bildungstheorien, Menschenrechte und den kritischen Personalismus rekurriert. Die Praxisbeispiele dienen lediglich als ›Anker‹ und haben lediglich heuristische Bedeutung. Das zentrale Erkenntnisinteresse besteht in der bildungstheoretischen Reformulierung des ›Zivilen Ungehorsams‹ als Artikulation ›Aktiver Bürger*innenschaft‹ im gesellschaftlichen Prozess der sozialen Inklusion und den Zusammenhängen im Hinblick auf die Entwicklung personaler Identität (Selbst).
Ausgehend von den Erkenntnissen des Forschungsprozesses wird versucht, das Projektthema auch schulisch abzubilden. Durch Verortung im Lehrplan wird anhand einer Unterrichtssequenz das Thema für Schüler*innen der Sekundarstufe zugänglich gemacht und diese dadurch in zwei politisch-pädagogische Konzepte eingeführt. Neben Teilkompetenzen hat diese Sequenz insbesondere Bildungsbedeutung und unterstützt das Bestreben ›Aktiver Bürger*innenschaft‹ in doppelter Hinsicht: Einmal auf Seiten der Lehrer*innen, die durch die Etablierung dieses Unterrichtsthemas eigene Kompetenzen weiterentwickeln und zum anderen seitens der heranwachsenden Generation. Dazu stehen neben einer Unterrichtsplanung sowie deren Vor- und Nachbereitung auch verschiedene Materialien und Hintergrundinformationen zur Verfügung (Handreichung).
In diesem Kontext hat das Kompetenzzentrum MINT und Digitalität (K:MID) der PH Wien unter der Koordination der Universität Wien und in Zusammenarbeit mit der PH Niederösterreich und der KPH Wien/Krems das Doktoratskonsortium “dig!doc – Gelingensbedingungen einer Digitalen (Grund-)Bildung” ins Leben gerufen. Dieses Konsortium zählt zu den neun ausgewählten Projekten, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) im Rahmen der Initiative “Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung” gefördert werden.
Die Koordination des Konsortiums an der PH Wien obliegt HS-Prof. Dr. Klaus Himpsl-Gutermann, MSc. Die Doktorandin Anne Elena Tiefenbacher, MEd der PH Wien forscht unter seiner Mitbetreuung zu dem Thema “Erfolgreiche Digitalisierungsstrategien in Schulen: Digitale Grundbildung und Schulentwicklung”.
Weitere detaillierte Informationen zum Konsortium finden Sie auf der folgenden Website: digidoc.univie.ac.at