Forschungsschwerpunkt: Kinderrechte

Projektdetails

Hochschule
Pädagogische Hochschule Steiermark
Sprache
Projektleitung gesamt
Gigerl, Monika; HS-Prof. MA Dr. BEd
Projektleitung intern
Gigerl, Monika; HS-Prof. MA Dr. BEd
Interne Projektmitarbeiter/innen
Fernandez, Karina; HS-Prof. Mag. Dr. Bakk. / 6700 Institut für Educational Governance
Knoll, Elke; MMag. Prof. / 2100 Zentrum für Evaluation und Qualitätsmanagement
Radler, Manuela; MA Prof. / 6700 Institut für Educational Governance
Österreicher, Felix; BEd / 6100 Institut für Elementar- und Primarpädagogik
Externe Projektmitarbeiter/innen
Kooperationspartner
Laufzeit
2024 – 2026
Beschreibung
Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK, 1989) hat sich Österreich verpflichtet, die Rechte von Kindern
und Jugendlichen ernst zu nehmen und in allen definierten Bereichen gesetzliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung
zu schaffen. Dazu zählt neben der Verwirklichung des Rechts auf Förderung vor allem das Recht auf angemessenen Schutz
von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft. Auch der OECD-Lernkompass beschreibt die Notwendigkeit der Schule für
morgen sich mit den universellen Werten der Menschen- und Kinderrechte als Wertekompass unserer Gesellschaft zu befassen
(OECD, 2020). Die Kinderrechtekonvention, gültig für alle Menschen von 0 bis 18 Jahren, verpflichtet vor allem auch
pädagogische Einrichtungen zum angemessenen Schutz von Kindern.
Allein im Bundesland Steiermark leben im heurigen Jahr etwa 230.000 Kinder und Jugendliche[1] im Alter von 0 bis 20 Jahren.
Im Schuljahr 2021/22 besuchten insgesamt 150.047 Schülerinnen und Schüler der Steiermark verschiedene schulische Bildungseinrichtungen.
Zudem werden etwa 40.000 Kinder[2] in der Steiermark in öffentlichen Betreuungseinrichtungen (32.151
Kindergarten, 5.400 Kinderkrippen, 2.143 Hort) versorgt und begleitet. Zahlreiche dieser Kinder und Jugendlichen sind von
unterschiedlichen Formen der Gewalt betroffen, die Mehrzahl davon im familiären und häuslichen Umfeld. Laut Unicef wird
Gewalt in der Erziehung in Österreich bagatellisiert und das Bewusstsein zum Thema Gewaltfreiheit in der Erziehung wäre zu
verbessern (Unicef, n.d.). Im pädagogischen Setting stellen sich Fragen zu den Möglichkeiten der Intervention und Prävention
von außerschulischer Gewalt, zusätzlich besteht die Herausforderung zur Intervention und Prävention von schulischer Gewalt,
in Form von Übergriffen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen ebenso wie in Form der Gewalt zwischen Schüler*innen. Die
Notwendigkeit, das Thema Gewalt und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Kontext zu fokussieren,
mündete in der dringenden Empfehlung bzw. Forderung des BMBWF zur Implementierung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten
in allen pädagogischen Einrichtungen. Die erste Umsetzungsphase zur Verschriftlichung und Einsetzung des
Schutzkonzeptes beginnt ab 01.09.2024. Hiermit wird mit September 2024 an allen pädagogischen Einrichtungen in der Steiermark
die Implementierung eines Konzepts zum Kinder- und Jugendschutz empfohlen bzw. im schulischen Bereich verpflichtend
vorgeschrieben. Mit Hilfe dieses begleitenden Forschungsprojekts werden bereits vorhandene Ressourcen zur Umsetzung
sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen für Schulen und Lehrkräfte zur langfristigen Implementierung, Evaluation
und Adaptierung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten identifiziert. Dabei werden Herausforderungen und Gelingensbedingungen zur langfristigen Umsetzung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten im pädagogischen Arbeitsfeld gebündelt und ebenso als hilfreich gemeldete Maßnahmen der Begleitung, Fort- und Weiterbildung des Personals abgeleitet.
[1] Vgl. Landesstatistik Steiermark https://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/beitrag/12651292/141979459/
[2] Vgl. https://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/beitrag/12651297/141979459/
Beschreibung (engl.)
URL
Bericht

Projektdetails

Hochschule
Pädagogische Hochschule Wien
Sprache
Projektleitung gesamt
Schrittesser, Ilse; Univ.-Prof. Mag. Dr / Universität Wien, Zentrum für LehrerInnenbildung & Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
Projektleitung intern
Potzmann, Renate; Dr., MA BEd
Interne Projektmitarbeiter/innen
Perkhofer-Czapek, Monika; Mag. Dr.phil.
Externe Projektmitarbeiter/innen
Kooperationspartner
Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abt. I/2, Schulpsychologie, Gesundheitsförderung und psychosoziale Unterstützung, Bildungsberatung
Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig
Pädagogische Hochschule Steiermark
Laufzeit
2014 – 2018
Beschreibung
Im Forschungsvorhaben, „Begabungsförderung als Kinderrecht im Kontext von ethnischer, sprachlicher und sozialer Diversität“ wurde der Frage nachgegangen, ob und wie die Schule als staatliche Bildungseinrichtung den gesetzlichen Vorgaben nachkommt, die im Artikel 28 – Recht auf Bildung und Chancengleichheit – und im Artikel 29, in dem festgehalten wird, dass die Bildung des Kindes daran ausgerichtet sein muss, „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.“ (KRK 1989, Art. 29; vgl. Schrittesser 2017).

Die Ausgangsfrage lautete: Was verstehen die beteiligten Schulen, die sich an der Mitwirkung im Projekt zur Verfügung stellen, unter Begabungsförderung und welche Motive haben die Schulen bewegt, diesen Schwerpunkt unter genau dieser Begrifflichkeit zu etablieren?

In weiterer Folge wurde der Frage nachgegangen, inwiefern die seitens der Akteur*innen genannten Vorstellungen von Begabungsförderung und deren konkrete Umsetzung pädagogisch legitimierbar sind. Werden tatsächlich Lerngelegenheiten eröffnet und Potentiale der Kinder wahrgenommen und gefördert?

Dazu wurden Interviews mit Lehrkräften, Schüler*innen und Schulleitungen an 8 österreichischen Schulen geführt sowie an jeder Schule Unterrichtsstunden gefilmt, transkribiert und analysiert.

Eine Buchpublikation, in der die Ergebnisse des Projekts dargestellt und diskutiert werden, ist in Vorbereitung.

Beschreibung (engl.)
n the research project, „Promoting Giftedness as a Child’s Right in the Context of Ethnic, Linguistic, and Social Diversity,“ the question was explored of whether and how schools, as state educational institutions, comply with the legal requirements set forth in Article 28 – Right to Education and Equal Opportunity – and Article 29, which states that a child’s education must be directed toward „the full development of the child’s personality, aptitude, and mental and physical abilities.“ (CRC 1989, art. 29; cf. Schrittesser 2017).

The initial question was: what do the participating schools, which made themselves available to participate in the project, understand by gifted education and what motives moved the schools to establish this focus under precisely this conceptualization?

Subsequently, the question was investigated to what extent the ideas of giftedness promotion mentioned by the actors and their concrete implementation can be legitimized pedagogically. Are learning opportunities actually opened up and are the children’s potentials perceived and promoted?

For this purpose, interviews were conducted with teachers, students and school administrators at 8 Austrian schools, and lessons at each school were filmed, transcribed and analyzed.

A book publication in which the results of the project are presented and discussed is in preparation.

Bericht