Forschungsschwerpunkt: Menschenrechte

Projektdetails

Hochschule
Pädagogische Hochschule Steiermark
Sprache
Projektleitung gesamt
Linde, Susanne; MSc / Verein Blickpunkt Identität
Linde-Leimer, Klaus; Mag. MSc / Verein Blickpunkt Identität
Projektleitung intern
Gigerl, Monika; HS-Prof. MA Dr. BEd
Interne Projektmitarbeiter/innen
Kolleritsch, Wolfgang; BEd Prof. / 6800 Institut für digitale Medienbildung
Rembart, Ruth Katharina; Mag. / 7600 Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PMS)
Externe Projektmitarbeiter/innen
Balaouras, Pantelis; Dr.
Capelas, Stefanos; Dr.
Demery, Nathalie-Marie;
Gunnarsson, Karolin;
Helmerson, Karin; MA
Johansson, David;
Le Bihan, Catherine;
Merakos, Lazaros; Mag.
Raptis, Tilemachos; Mag. MSc
Sagodira, Eliane;
Sarrigeorgiou, Georgios; Mag.
Tsimpanis, Constantinos; MSc
Kooperationspartner
Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium (BRG) Leibnitz
Europagymnasium Leoben
KPH Graz
Pädagogische Hochschule Burgenland
Laufzeit
2020 – 2023
Beschreibung
Im Zentrum des Forschungsprojektes steht die Entwicklung von neuen Zugängen und Materialien für den Einsatz im Politik-; Geschichte- und Ethikunterricht, die eine intensive Auseinandersetzung mit ausgewählten Episoden aus der Menschheitsgeschichte zu demokratischen Grundwerten fördern und die Reflexion über die eigenen Werte und Strategien anregen. In der Bearbeitung der Themen soll die Diversität innerhalb der Klasse bewusst genutzt werden, um in Gruppenarbeiten und Diskussionen ein Verständnis für demokratische Werte, Partizipation und Selbstverantwortung zu entwickeln.
Auf Basis von William Glassers „Five Needs“ und Elementen der gewaltfreien Kommunikation von Marshall Rosenberg wird ein erlebnispädagogisch orientiertes Konzept zur Demokratiepädagogik mit Hilfe digitaler Medien entwickelt. Ausgehend von Meilensteinen der Demokratie werden gemeinsam mit Schüler*innen Shortmovies und Unterrichtsmaterialien für Geschichte, Politische Bildung, Ethikunterricht sowie fächerübergreifenden Unterricht konzipiert, welche die Möglichkeit bieten, Demokratie in den soziokulturellen, wirtschaftlichen, politischen, geografischen, technischen und globalen Kontexten greifbar zu machen. Indem die Schüler*innen in die Perspektiven verschiedener Menschen eintauchen und sich in ihre Motivationen, Bedürfnisse und Entscheidungen einfühlen, wird der empathische Zugang zu sich selbst und den Lebenswelten anderer gefördert, dadurch kann ein Beitrag zu tolerantem und friedlichem Zusammenleben in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten geleistet werden.

Inhalte:
1. Soziale und interkulturelle Kompetenzen
2. kritisches Denken und Medienkompetenz
3. Verständnis des Kontextes der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsamen Werte der EU
4. Zivilgesellschaftliches Engagement und Bürger*innenbeteiligung

Die konzipierten erlebnispädagogischen Arbeitsmaterialien sind geeignet zur kritischen Auseinandersetzung mit Diversität, Menschenrechten sowie Demokratie und dienen dem Ziel der Förderung der Mündigkeit bei Schüler*innen, abschließend wird ein Leitfaden für Pädagog*innen zur Verwendung der Arbeitsmaterialien mit weiterführenden Möglichkeiten für die Demokratieerziehung erstellt.

Beschreibung (engl.)
Bericht

Projektdetails

Hochschule
Pädagogische Hochschule Salzburg
Sprache
Projektleitung gesamt
Tockner, Michael; Mag.
Projektleitung intern
Tockner, Michael; Mag.
Interne Projektmitarbeiter/innen
Externe Projektmitarbeiter/innen
Kooperationspartner
Laufzeit
2018 – 2020
Beschreibung
Das Dissertationsprojekt strebt im Wege einer rechtsdogmatischen Analyse die Untersuchung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Inklusion von Menschen mit (schwerpunktmäßig) geistiger Behinderung im österreichischen Schul-, Hochschul- und Universitätsrecht an.

Den Ausgangspunkt sollen dabei die Zusicherungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 bilden (insb. Art. 24, der die Vertragsstaaten verpflichtet, behinderten Menschen ein integratives/inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten [Anmerkung: der authentische englische Vertragstext lautet „an inclusive education system“ und wurde ursprünglich als bloß „integratives Bildungssystem“ in die deutsche Fassung übertragen. Eine Korrektur wurde für Österreich mit BGBl. I Nr. 105/2016 auf den Wortlaut „inklusives Bildungssystem“ vorgenommen]). Im Rahmen des Dissertationsprojekts soll die rechtliche Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention in der Folge näher ausgeführten Zielsetzungen dieser Bestimmung im österreichischen Schul-, Hochschul- und Universitätsrecht untersuchen, somit vollumfänglich darstellen und, wo erforderlich Lücken identifizieren und neue oder weiterführende Regelungsbedarfe identifizieren sowie dafür konkrete Lösungsvorschläge und Wege zu einer Implementierung dieser Lösungsvorschläge erarbeiten. Im Pflichtschulbereich bietet
das Schulrecht über den Sonderpädagogischen Förderbedarf Ansatzpunkte. Für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen (Sekundarstufe II) sind entsprechende Regelungen a priori nicht identifizierbar. Erst im Bereich des Zuganges zum tertiären Bildungsbereich finden sich im Hochschulgesetz sowie im Universitätsgesetz Regelungen, die auch auf z. B.
Studienberechtigungsprüfungen anwendbar sein könnten. Auch haben Studierende mit einer Behinderung Anspruch auf eine (verpflichtende) Modifikation der Curricula, insoweit das
Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar bleibt. Daneben bestehen Regelungen, die im Verlauf des Studiums ausdrücklich einen Anspruch statuieren auf eine abweichende
Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. Ob und
inwieweit diese bestehenden Regelungen für bzw. Ansprüche von Menschen mit einer Behinderung hinlangen für die Verwirklichung des angestrebten inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen bzw. für ein lebenslanges Lernen wird im Projekt zu untersuchen und zu beurteilen sein.

Es ergeben sich daher zwei miteinander verwobene Forschungsfragen: Erstens die Frage nach der
Bestandsaufnahme bzw. Befundung des vorhandenen Rechtsbestandes zur Umsetzung der oben genannten Anliegen der Behindertenrechtskonvention und zweitens die Frage nach offenen Notwendigkeiten und konkreten Möglichkeiten zur Fortschreibung des Rechtsbestandes zur weiteren Umsetzung der Zielsetzungen der Behindertenrechtskonvention. Eine Einschränkung der zu untersuchenden Rechtsbereiche bleibt dabei ausdrücklich vorbehalten, sollte sich im Zuge der
Projektarbeit ergeben, dass die angestrebte Dissertation dadurch zu umfangreich werden würde.

Beschreibung (engl.)
URL
Bericht